Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Nachweis der angebotenen Objekte durch das Unternehmen PLAZA IMMOBILIEN gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt des entsprechenden Exposés schriftlich nachweist, dass ihm das jeweilige Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.
Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Die in den Angeboten des Unternehmen PLAZA IMMOBILIEN enthaltenen Angaben basieren auf den erhaltenen Informationen der jeweiligen
Auftraggeber bzw. Eigentümer. Das Unternehmen PLAZA IMMOBILIEN ist stets bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angabe zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
Eine entgeltliche Tätigkeit, auch für den Auftraggeber, ist ausdrücklich gestattet.
Kommt mit dem Exposé-Empfänger ein Geschäft zustande (Kauf, Miete, Pacht), so ist, sofern das Exposé-Angebot keine Angaben darüber enthält, hierfür eine ortsübliche Provision zu zahlen.
Auch bei frei telefonisch (mündlich) bekannt gegebenen Objekten, entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne Erlaubnis des Unternehmens PLAZA IMMOBILIEN weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden.
Der Empfänger eines Exposés haftet gegenüber des Unternehmens PLAZA IMMOBILIEN für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
Bei notariellen Vertragsabschlüssen ist das Unternehmen PLAZA IMMOBILIEN hinzuzuziehen.
Die Provision wird fällig und ist zahlbar bei Abschluss eines notariellen Vertrages. Kommt der Exposé-Empfänger und Provisionspflichtiger in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in Höhe von zwei v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundes Bank, zu zahlen; es sei denn, es wird eine höhere oder geringere Zinsbelastung nachgewiesen.
Wird ein nachgewiesener Vertrag rückgängig gemacht oder gekündigt, wird der Provisionsanspruch hiervon nicht berührt.
Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Unternehmens PLAZA IMMOBILIEN.
Das Unternehmen PLAZA IMMOBILIEN haftet in keiner Weise für die Finanzierung der nachgewiesenen Objekte.
Sollte eine der vorgenannten Geschäftsbedingungen auf Grund von Rechtsvorschriften unwirksam sein oder werden, so werden alle übrigen davon nicht berührt. An ihre Stelle treten die in den Rechtsvorschriften bestimmten.
Als Gerichtsstand gilt Berlin als vereinbart.

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